Allgemeine Informationen
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Straden auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Weitere Informationen zur Verifizierung bzw. zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Straden erhalten Sie bei Amtsleiterin Dr. Christa Schillinger, Tel. 03473 8261 -201 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Veröffentlichung der Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)