Geförderter Wohnbau
Bei den nachstehenden Wohnungen handelt es sich um geförderte Wohnungen durch das Land Steiermark. Folgende Voraussetzungen müssen daher von den Mietern erfüllt werden:
- Das Vorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft oder eines EU-Mitgliedstaates
- Die Volljährigkeit
- Das Begründen eines Hauptwohnsitzes
- Das jährliche Einkommen (Familieneinkommen) darf für eine Person 49.600,- Euro, für zwei Personen 74.400,- Euro nicht überschreiten. Für jede weitere Person werden 6.570,- Euro hinzugerechnet.