Wann ist eine Abbruchbewilligung notwendig?
Wenn Sie Gebäude abbrechen möchten, benötigen Sie eine Abbruchbewilligung.
Welche Unterlagen bzw. Dokumente werden benötigt?
Für einen bewilligungspflichtigen Abbruch von Gebäuden benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ansuchen mit Unterschrift des Abbruchwerbers
- Grundbuchsauzug - nicht älter als 6 Wochen (im Gemeindeamt erhältlich)
- Ein Verzeichnis der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und der Bauberechtigten
- Lageplan und Darstellung der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude oder Gebäudeteile (zweifach)
- Bruttogeschoßflächenberechnung aller Geschosse
- Beschreibung der technischen Ausführungen des Abbruches, der Sicherheitsmaßnahmen für Lärm- und Staubschutz sowie Angaben über die Sortierung und den Verbleib des Bauschuttes und der abschließenden Vorkehrungen (zweifach)
In besonderen Fällen werden noch folgende Unterlagen bzw. Gutachten benötigt:
- Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist.
- Bei Gebäuden, die unter Ortsbildschutz oder Denkmalschutz stehen, sind zusätzliche Feststellungsverfahren bzw. positive Stellungnahmen vor einem Abbruch-Verfahren nötig.
Abbruchmenge über 750 Tonnen
Überschreitet die Abbruchmenge 750 Tonnen, so ist sowohl für bewilligungsfreie wie auch bewilligungspflichtige Abbrüche eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen sowie ein Rückbaukonzept zu erstellen. Die Dokumentationen sind sieben Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzuweisen.
Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden
Bgm. DI Anton Edler
Tel.: 03473 8261 -200
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Termine nach telefonischer Vereinbarung
Rupert Tamisch
Tel.: 03473 8261 -206
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Mo. bis Fr. von 9 bis 12 und
Mo., Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr