Neubau, Um- oder Zubau

Bewilligungspflichtig // Anzeigepflichtig // Bewilligungsfrei

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Ist für jedes Bauvorhaben eine "Bauverhandlung" notwendig?

Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem Stmk. Baugesetz (BauG) und dem Stmk. Raumordnungsgesetz (ROG) in der geltenden Fassung. Auch vermeintlich kleine bauliche Maßnahmen wie Fassadenfärbelungen, Balkonverkleidungen, Einfriedungen oder Überdachungen müssen der zuständigen Baubehörde (Marktgemeinde Straden) gemeldet werden. Welches Verfahren anzuwenden ist, muss für jedes Bauvorhaben individuell geklärt werden. Dazu müssen auch die vorangegangenen Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Wir beraten Sie gerne über die weiteren Schritte zur Baubewilligung. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie bereits einen Entwurf Ihres Bauvorhabens sowie weitere vorhandene Unterlagen zum Beratungsgespräch mitbringen.
 

Mit 4. Februar 2020 ist eine neue und umfangreiche Novelle des Steirischen Baugesetzes in Kraft getreten.

Welche Arten von Bauverfahren gibt es?

Es gibt drei „Stufen“ von Bauverfahren, die unterschiedlich gesetzlich geregelt sind. Entscheidend für die Anwendung des richtigen Bauverfahrens ist auch die Ausweisung des Baugrundstückes im Flächenwidmungsplan. Es gelten andere Vorgaben für Bauvorhaben im Bauland als wie im Freiland! 

  • Baubewilligung (Bauverhandlung)
    Gemäß § 19 Stmk. Baugesetz müssen Neu- oder Umbauten sowie Abbrüche durch ein Bauverfahren bewilligt werden. Dazu müssen Sie ein schriftliches Ansuchen um die Baubewilligung stellen und entsprechende Dokumente einreichen.

  • Baubewilligung im vereinfachten Verfahren
    Gemäß § 20 Stmk. Baugesetz unterliegen kleinere Bauvorhaben, wie die Errichtung und der Umbau von kleinen Garagen oder Carports, sowie Kleinhäuser einer Baubewilligung im vereinfachten Verfahren. Darunter fallen auch Heizungsanlagen, Werbeanlagen sowie Einfriedungen gegen öffentliches Gut. Dazu müssen Sie schriftlch um die Baubewilligung im vereinfachten Verfahren mit den entsprechenden Dokumenten ansuchen.

  • Meldepflichtige Vorhaben
    Gemäß § 21 Stmk. Baugesetz gibt es Bauvorhaben, die keine Baubewilligung erfordern. Dies sind zum Beispiel kleine Gerätehütten und Carports im Bauland. Trotzdem müssen Sie die Marktgemeinde Straden über die Vorhaben mit einer  Mitteilung informieren.
     

Auf Grund der Tatsache, dass jedes Bundesland ein eigenes Bau- und Raumordnungsgesetz hat, ist es sehr zu empfehlen einen Planer zu beauftragen, der mit den Steirischen Gesetzen vertraut ist.

Ansuchen und Projektunterlagen

Sparen Sie nicht bei der Planung. Ein guter Planer denkt voraus und weiß welche Angaben auf einem Einreichplan benötigt werden, damit die Einreichunterlagen insbesondere der Einreichplan und die darauf angegebenen Flächenangaben nachvollziehbar sind. Diese Angaben sind Grundlage für das gesamte Bauverfahren und für die Berechnung der anfallenden Gebühren und Abgaben sowie zum Beispiel auch für die Berechnung des Kanalanschlusses usw. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen Sie für Ihr Bauvorhaben benötigen. Als Serviceleistung erstellen wir auch eine fertige Vorlage für Ihr Bauansuchen, worauf genau angeführt ist, welche Projektunterlagen Sie benötigen.
 

Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden

Eva-Maria Sapper-Haas

Tel.: 03473 8261 -207
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Mo. bis Do. von 9 bis 12 Uhr

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Marktgemeinde Straden
Straden 2
8345 Straden

Tel.: 03473 8261
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