Allgemeine Informationen
Für die Gewährung der Förderung sind je nach Art der Förderung verschiedene Kriterien ausschlaggebend. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist der Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Auflistung.
Kategorie: Kinder - Schule - Jugend - Eltern
Geburtenhilfe (Geburtensparbuch)
200,- Euro Sparbuch
Kindergartenbus
60,- Euro pro Monat für die letzten drei Kindergartenjahre
Schulstartförderung
1. Klasse Volksschule: 150,- Euro
1. Klasse Mittelschule bzw. Unterstufe Gymnasium: 150,- Euro
Inkludiert alle Schulveranstaltungen der Pflichtschulzeit.
Maturanten-Förderung
Ehrenschutz: 50,- Euro je Maturaball bzw. Diplomball
Bestandene Matura: 50,- Euro je Maturantin bzw. Maturant
Führerscheinneulinge
50,- Euro bei Vorlage des Führerscheines (Führerscheinklasse B)
Jugendförderung
500,- Euro pro Jugendgruppe, maximal 1.500,- Euro
Diese Förderung gilt für Feuerwehren und Tennisvereinen bei Wettbewerbsteilnahmen.
Bildungspass
200,- Euro für 10 besuchte Veranstaltungen
Nach zehn besuchten Veranstaltungen aus dem Eltern-Kind-Bildungsprogramm der Marktgemeinde Straden erhalten Sie eine Bildungsprämie von 200,- Euro. Nach weiteren zehn besuchten Veranstaltungen gibt es noch einmal 200,- Euro.
Kategorie: Bauen - Wohnen
Wohnbauförderung (Bauabgabe)
Die Marktgemeinde Straden gewährt jungen Bauwerbern und Bauwerberinnen, welche den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden haben, eine Förderung der entrichteten Bauabgabe für Wohnhäuser.
Höhe der Förderung: Die Hälfte (50 Prozent) der entrichteten Bauabgabe für Wohnbauten.
Fördervoraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden, Bauwerber sind unter 35 Jahre alt.
Auszahlung: Die Hälfte (50 Prozent) der Förderung wird nach Erteilung der Baubewilligung bzw. Überweisung der gesamten Bauabgabe ausbezahlt. Die zweite Hälfte (50 Prozent) der Förderung wird nach Fertigstellung (Benützungsbewilligung) ausbezahlt.
Hinweis: Bei der Errichtung von Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wird für Geschoßflächen, die nicht dem Wohnen dienen, von der Bauabgabe gemäß § 15 Abs. 7 Stmk. BauG nur 25 Prozent vorgeschrieben.
Jugendstarterwohnung (Mietzuschuss)
Der Gemeinderat beschließt am 18.11.2020 einstimmig die Gewährung eines Mietzuschusses (Jungstarterwohnung) nach Verfügbarkeit gemeindeeigener freier Wohnungen nach folgenden Richtlinien:
- Altershöchstgrenze für die Erstvergabe ist das vollendete 30. Lebensjahr.
- Die maximale Dauer des Mietzuschusses beträgt fünf Jahre und ist jährlich neu zu beantragen.
- Das Haushaltseinkommen von maximal 1.500 Euro netto muss beim Antrag nachgewiesen werden.
- Die Förderhöhe beträgt 1/3 der Mietkosten.
Alternative Energien
Solaranlage, Photovoltaik, Kachelofen: 500.- Euro
Einmalig je Objekt und Haushalt bzw. Liegenschaft.
Erdwärme, Wärmepumpe, Hackgut, Stückholz, Pellets: 500.- Euro
Die Förderhöhe veringert sich um die Hälfte, wenn die alte Heizanlage weiter besteht.
Wärmedämmung: 500.- Euro
Fassade mind. 8 cm oder Geschoßdecke mind. 20 cm - Baubewilligung älter als 20 Jahre.
Zusätzliche Voraussetzung für die Gemeindeförderungen:
Förderzusage des Bundes-, Landes bzw. Kammer und (wenn erforderlich) eine Baubewilligung.
Regenwassernutzung
10 Prozent der Investitionskosten, maximal 400,- Euro
Kleinhebewerke (Abwasser/Kanal)
25 Prozent der Investitionskosten, maximal 3.000,- Euro
Sanierung von Wegkreuzen und Kapellen
Kreuze: 250,- Euro
Kapellen: 25 Prozent der Investitionskosten, maximal 1.000,- Euro
Kategorie: Wirtschaft - Landwirtschaft
Lehrlingsförderung
Pauschale von 365.- Euro je Lehrling und Jahr (Vorlage Lehrvertrag)
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Erledigung der Kommunalsteuererklärung und Einzahlung der gesamten Kommunalsteuer.
Betriebsgründungen bzw. -übergaben
Für Betriebsgründungen bzw. -übergaben für Handel / Gewerbe / buchführungspflichtige Landwirte - gilt folgende Staffelung:
1 Person: 500,- Euro, 2 bis 3 Personen: 750,- Euro, ab 4 Personen: 1.250,- Euro
Für die Übergabe einer Vollerwerbslandwirtschaft (auch pauschaliert) wird eine Förderung von 1.000,- Euro ausbezahlt.
Hofzufahrten (Landwirtschaft)
30 Prozent der Investitionskosten, maximal 3.000,- Euro
Vorausgesetzt ist eine Bewilligung bzw. Förderung der Landwirtschaftskammer.
Falltierentsorgung
Bei Kosten unter 50,- Euro erfolgt keine Vorschreibung an den Landwirt.
Kosten darüber werden zu 50 Prozent von der Gemeinde gefördert.
Dies gilt für alle Landwirte (pauschaliert oder gewerblich) mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden.
Tierbestandsförderung
Muttertierhaltung:
je Mutterkuh 35,- Euro, maximal 525,- Euro pro Jahr
je Mutterschaf oder Mutterziege 20,- Euro, maximal 525,- Euro pro Jahr
Besamungszuschuss für Rinder und Zuchtstuten:
je Rind bzw. Stute 17,- Euro, maximal 382,50,- Euro pro Jahr
Besamungszuschuss für Schweine:
je Schwein 2,50 Euro, maximal 275,- Euro pro Jahr
Winterbegrünung
Auszahlung nach Prüfung durch den Umweltausschuss.
Die Kriterien werden jährlich vom Gemeinderat beschlossen.
Kategorie: Weitere Förderungen
Essen auf Rädern
2,- Euro pro Essen für Ausgleichszulagenbezieher
Privatgräben
50 Prozent der Kosten
Top-Ticket für Schüler/Lehrlinge/Studierende
50 Prozent vom Gesamtpreis (ab 1.9.2022)
Genossenschaftswege bzw. Waldwege
Nach Absprache mit der Marktgemeinde kommt es weiterhin zu Wegsanierungen.
Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden
DI Anton Edler
Bürgermeister - ÖVP
Tel.: 03473 8261 -200
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Dr. Christa Schillinger
Tel.: 03473 8261 -201
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Mo. bis Fr. von 9 bis 12 und
Mo., Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr
Werner Höber
Tel.: 03473 8261 -209
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Mo. bis Fr. von 9 bis 12 und
Mo., Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr
Rupert Tamisch
Tel.: 03473 8261 -206
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Mo. bis Fr. von 9 bis 12 und
Mo., Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr