Allgemeine Informationen
Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Sofern ein Internetanschluss besteht, ist die Kommunalsteuererklärung elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.
Die Kommunalsteuererklärung muss nach Ablauf des Kalenderjahres bis spätestens 31. März des Folgejahres über FinanzOnline übermittelt werden. Die Unternehmerin/der Unternehmer muss die Kommunalsteuer für jeden Kalendermonat selbst berechnen und bis zum 15. des Folgemonats an die erhebungsberechtigte Gemeinde (Marktgemeinde Straden) entrichten.
Für konkrete Auskünfte stehen die MitarbeiterInnen der Marktgemeinde Straden gerne zur Verfügung.
Säumniszuschlag
Wird eine Abgabenschuld nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt in der Regel die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages in der Höhe von zwei Prozent des Abgabenbetrages ein.
Zahlungserleichterungen
Die Marktgemeinde Straden kann auf begründetes Ansuchen der/des Abgabepflichtigen den Zeitpunkt der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen. Dieses Ansuchen muss spätestens am Fälligkeitstag bei der Marktgemeinde Straden schriftlich eingebracht werden.
Fällige Abgaben, für die keine Zahlungserleichterung oder keine Aussetzung der Einhebung im Rahmen eines Berufungsverfahrens gewährt worden ist, werden im gegebenen Fall auch zwangsweise eingetrieben.
Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden
Helga Horwath
Tel.: 03473 8261 -210
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Mo. bis Do. von 9 bis 12 Uhr
Werner Höber
Tel.: 03473 8261 -209
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Mo. bis Fr. von 9 bis 12 und
Mo., Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr