Nächtigungsabgabe

In der Steiermark wird eine Nächtigungsabgabe eingehoben

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Allgemeine Informationen

Die Nächtigungsabgabe ist eine Abgabe für jede Nächtigung in einer Gaststätte oder einem Hotel, auf einem Campingplatz oder in einer Schutzhütte. Der Abgabepflicht unterliegt auch, wer in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne seinen Hauptwohnsitz zu begründen.

Die Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe gehen zu 50 Prozent an das Land Steiermark und zu 50 Prozent an die Gemeinde, die ihren Anteil an den Tourismusverband zu überweisen hat.
 

Abgabenhöhe

Die Nächtigungsabgabe beträgt pro Person und Nächtigung:

  • 2,50 Euro in Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotel, Gaststätten)
  • 2,00 Euro auf Campingplätzen
  • 1,50 Euro auf Schutzhütten und Schutzhäusern
     

Fristen

  • Die Abgabenerträge müssen für jedes Quartal jeweils zum 15. des Folgemonats bei der Gemeinde eingezahlt werden.
  • Bis 31. März des Jahres muss der Gemeinde die Abgabenerklärung für das abgelaufene Kalenderjahr vorgelegt werden.
     

Die Berechnung der Abgabe ist nicht Aufgabe der Gemeinde oder des Tourismusverbandes.

Links zum Thema

Rechtsgrundlage
Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz - StNFWAG

 

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