Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden, zum Beispiel:
- Beim erstmaligen Bezug einer Unterkunft
- Nach einem Umzug innerhalb von Straden (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
- Nach der Begründung eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitz) in Straden
Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann der alte Hauptwohnsitz von der Meldeservicestelle gleich mit abgemeldet oder in einen weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden.
Ausnahmen der Meldepflicht:
- wenn sich der/die UnterkunftgeberIn oder die Hausverwaltung ändert
- wenn man bereits eine aufrechte Meldung in Österreich hat
- und nicht länger als zwei Monate bei Verwandten oder Bekannten unentgeltlich wohnt bzw. vorübergehend im Krankenhaus oder Pflegeheim ist.
Abmeldung
Die Abmeldung einer Unterkunft ist erforderlich, wenn ein Wohnsitz aufgegeben wird und sich die meldepflichtige Person nicht mehr anmeldet, z. B. Abmelden eines weiteren Wohnsitzes, bei Übersiedlung ins Ausland. Bei einer gleichzeitigen Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Österreich, wird der "alte" Hauptwohnsitz von der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde abgemeldet oder auf Wunsch die Wohnsitzqualität geändert (Ummeldung).
Vollmacht
Die An- und Abmeldung kann auch von einer Vertrauensperson (Boten ohne Vollmacht) in jeder Servicestelle oder postalisch erledigt werden. Auch in diesen Fällen sind jedenfalls Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Anmeldung
Meldezettelformular vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben mitbringen
Abmeldung
Meldezettelformular ohne Unterschrift der UnterkunftgeberInnen
An- und Abmeldung
Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
- Identitätsdaten des (der) Meldepflichtige(n): Vor- und Familien- bzw. Nachnamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft (z. B. Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)
- Etwaige akademische Grade (z.B. Verleihungsurkunde)
- Eventuell rechtskräftiger Obsorgebeschluss
- Eventuell rechtskräftiger Beschluss über die Sachwalterschaft
Bei ausländischen MitbürgerInnen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z.B. Reisepass oder die Asylkarte) erforderlich
Ummeldung
Soll Ihr bisheriger Hauptwohnsitz als weiterer Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden (oder umgekehrt):
- Ein weiterer aktueller Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben mitbringen
- Der "alte" Meldezettel der ursprünglichen Anmeldung an dieser Adresse ist nicht ausreichend.
Dokumente und Links zum Thema
Meldezettel als PDF-Dokument laden
Antragsformular zur Vornahme einer Meldung (Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung)
Weitere Informationen zum Thema An- und Abmelden des Wohnsitzes
Link zur behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at
Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden
Franz Geihsbacher
Tel.: 03473 8261 -202
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Mo. bis Fr. von 9 bis 12 und
Mo., Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr
Karin Kniebeiss
Tel.: 03473 8261 -205
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Mo. bis Fr. von 9 bis 12 und
Mo., Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr
Anita Gether
Tel.: 03473 8261 -203
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Di., Mi., Do. und Fr. von 9 bis 12 Uhr
Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr