Allgemeine Informationen
Reisepass und Personalausweis sind Reisedokument sowie amtlicher Lichtbildausweis. Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich bei der Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft) eingebracht werden. Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird bei einer gewöhnlichen Zustellung innerhalb von zirka fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse zugestellt.
Reisepass für Erwachsene
Der Reisepass für Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren ist zehn Jahre gültig.
Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie:
- alter Reisepass
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- 1 Farb-Passfoto nach den Kriterien für Dokumentenfotos
- eventuell: Nachweis eines akademischen Grades
Namensänderung
Sie können keine Namensänderung im Reisepass durchführen lassen. Bei einer Namensänderung müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit.
Reisepass für Kinder und Jugendliche
Seit 2012 benötigt jedes Kind einen eigenen Reisepass – eine Eintragung in den Pass der Eltern ist nicht mehr möglich. Kinder bis zwölf Jahre erhalten einen Reisepass mit Chip, Jugendliche ab zwölf Jahren erhalten einen Erwachsenen-Reisepass mit Fingerabdruck. Ein Personalausweis für Kinder muss immer vom gesetzlichen Vertreter des Kindes beantragt werden.
Anwesenheit des Kindes
Wenn Sie einen Reisepass für Ihr Kind ausstellen lassen möchten, muss dieses (auch Babys und Kleinkinder) dabei anwesend sein, damit seine Identität festgestellt werden kann.
Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Dokumente des Kindes:
- alter Reisepass (wenn vorhanden)
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Geburtsurkunde
- 1 Farb-Passfoto nach den Kriterien für Dokumentenfotos
Zudem benötigen Sie folgende Dokumente des Erziehungsberechtigten:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten
- eventuell: Obsorge-Erklärung oder Beschluss über die Obsorge
Namensänderung
Sie können keine Namensänderung im Reisepass durchführen lassen. Sollte sich der Name des Kindes zum Beispiel durch Heirat der Eltern verändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Die Gültigkeit des Reisepasses richtet sich nach dem Alter des Kindes:
- Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre Gültigkeit
- Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre Gültigkeit
- Jugendliche ab zwölf Jahren: zehn Jahre Gültigkeit
Personalausweis für Erwachsene
Den Personalausweis gibt es im Scheckkarten-Format. Er wird in den EU-Staaten sowie in weiteren europäischen Ländern als Ersatz für den Reisepass anerkannt. Ein Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
Für die Ausstellung eines Personalausweises für Erwachsene benötigen Sie:
- alter Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- 1 Farb-Passfoto nach den Kriterien für Dokumentenfotos
- eventuell: Nachweis eines akademischen Grades
Änderungen oder Ergänzungen im Personalausweis
Sie können nachträglich keine Änderungen im Personalausweis durchführen lassen. Bei allen Änderungen (Name, Titel) ist eine Neuausstellung des Personalausweises nötig.
Personalausweis für Kinder
Ein Personalausweis für Kinder muss immer vom gesetzlichen Vertreter des Kindes beantragt werden.
Anwesenheit des Kindes
Wenn Sie einen Personalausweis für Kinder ausstellen lassen wollen, müssen diese (auch Babys und Kleinkinder) dabei anwesend sein, damit ihre Identität festgestellt werden kann.
Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Dokumente des Kindes:
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Geburtsurkunde
- 1 Farb-Passfoto nach den Kriterien für Dokumentenfotos
Zudem benötigen Sie folgende Dokumente des Erziehungsberechtigten:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten
- eventuell: Obsorge-Erklärung oder Beschluss über die Obsorge
Änderungen oder Ergänzungen im Personalausweis
Sie können nachträglich keine Änderungen im Personalausweis durchführen lassen. Bei allen Änderungen (Name, Titel) ist eine Neuausstellung des Personalausweises nötig. Sollte sich der Name des Kindes zum Beispiel durch Heirat der Eltern verändern, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Links zum Thema
Weitere Informationen zum Thema Reisepass
Link zur behördenübergreifenden Plattform osterreich.gv.at
Weitere Informationen zum Thema Personalausweis
Link zur behördenübergreifenden Plattform osterreich.gv.at
Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden
Anita Gether
Tel.: 03473 8261 -203
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Di., Mi., Do. und Fr. von 9 bis 12 Uhr
Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr