Meldung einer Geburt
Die Anzeige der Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt erfolgen. Anzeigeverpflichtet ist in der Regel die Krankenanstalt bzw. bei Hausgeburten die Ärztin/der Arzt oder die Hebamme. Danach wird die erste Geburtsurkunde ausgestellt. Die Beurkundung einer Geburt erfolgt durch jenes Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes örtlich zuständig ist. Bei der Ausstellung innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt sind bis zu zwei Geburtsurkunden gebührenfrei.
Geburtsurkunde nachträglich ausstellen lassen
Die erste Geburtsurkunde wird anlässlich der Geburt eines Kindes von jenem Standesamt ausgestellt, das für den Geburtsort zuständig ist. Benötigen Sie danach eine neue Geburtsurkunde, können Sie diese bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.
Anerkennung der Vaterschaft
Im Zuge der Beurkundung der Geburt kann beim Standesamt auch die Vaterschafts-Anerkennung erledigt werden. Bei der freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft gibt es keine Fristen zu beachten. Die Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes anerkannt werden. Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind oder der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist, kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung ist zum Beispiel Voraussetzung für den Unterhalt oder das gesetzliche Erbrecht des Kindes.
Angabe einer Obsorge-Erklärung
Unverheiratete Eltern können beim Standesamt eine gemeinsame Obsorge-Erklärung für das gemeinsame Kind abgeben. Dies wird auch als „Obsorge-Vereinbarung“ bezeichnet. Dazu müssen beide persönlich und gleichzeitig anwesend sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Vaterschaft anerkannt wurde.
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Abgabe der Obsorge-Erklärung können im Zuge der Beurkundung der Geburt am Standesamt miterledigt werden.
Links zum Thema
Weitere Informationen zum Thema Geburtsurkunde
Link zur behördenübergreifenden Plattform osterreich.gv.at
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Weitere Informationen zum Thema Obsorge
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Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden
Franz Geihsbacher
Tel.: 03473 8261 -202
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Mo. bis Fr. von 9 bis 12 und
Mo., Di., Do. und Fr. von 14 bis 17 Uhr